Unterschied Pflegesachleistung – Pflegegeld

Sich in der Welt der Pflegeleistungen zurecht zu finden ist nicht einfach – vor allem nicht für die zumeist berufstätigen Angehörigen, die neben Ihrem Alltag und der damit verbundenen Koordination der eigenen Familie plötzlich die Verantwortung für ein zu pflegendes Elternteil oder einen Angehörigen übernehmen. Für viele, die sich zum ersten Mal in solch einer Situation befinden, ist es eine enorme zusätzliche Belastung, sich neben der  physisch wie auch psychisch stark beanspruchenden Pflege des Angehörigen und damit verbundenen Veränderungen der Lebensumstände, zusätzlich mit der Thematik der Pflegeleistungen auseinanderzusetzen. Diese ist jedoch umso wichtiger, bietet sie neben der Entlastung des Pflegenden vor allem eine weitere wichtige Unterstützung; die Finanzielle.

Um Ihnen bei der Beantragung von Pflegeleistungen eine erste Orientierung zu bieten, möchten wir im Folgenden den Unterschied zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung erklären.

Brauchen Sie Unterstützung bei einer Antragserstellung oder haben Sie Fragen zum Thema Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Dann melden Sie sich bei uns unter 05139-895816. Wir sind gerne für Sie da und helfen Ihnen, die passende Pflege für Ihre Lebensumstände zu finden.

Der Hauptunterschied zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung liegt darin, wer die Pflege übernimmt. Unabhängig davon hängt die finanzielle Unterstützung jedoch in beiden Fällen von dem festgestellten Pflegegrad der zu pflegenden Person ab.

Pflegegeld erhalten grundsätzlich nur Angehörige, wenn sie die häusliche Pflege oder Betreuung übernehmen. Das Pflegegeld ist erheblich niedriger als die übernommenen Sachleistungen durch einen Pflegedienst, da dieser seine Mitarbeiter für die Einsätze mit allen Rechten und Pflichten als Arbeitgeber beschäftigt. Da es jedoch den meisten Angehörigen nicht möglich ist, die häusliche Pflege alleine zu bewältigen, kann hier unterstützend ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. In diesem Fall würde dann die zuständige Pflegekasse die entstandenen Kosten in Form von Sachleistungenbezahlen.

Ist nur ein Entweder-Oder in Bezug auf Pflegegeld und Sachleistungen möglich?

Da liegt natürlich die Frage nahe, ob man entweder nur das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen kann – und wie man sich im besten Fall entscheiden sollte. Hier können wir Entwarnung geben: Sie müssen sich nicht entscheiden. Oft sieht es in der Praxis so aus, dass die eigene Familie nicht die gesamte benötigte Pflege eines Angehörigen selbst erbringen kann.

In diesem Fall gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Familie einen Teil der Pflege übernimmt und dafür Pflegegeld erhält, ein weiterer Teil der Pflege dann von einem ambulanten Pflegedienst abgedeckt wird, der von der Krankenkasse in Form
der Pflegesachleistung bezahlt wird. Dies nennt sich Kombinationsleistung, da hier beide Leistungen kombiniert werden.

Eine vollständige Sachleistung kann von der Pflegekasse bestimmt werden, wenn festgestellt wird, dass die Pflege des Versicherten durch Angehörige nicht sichergestellt ist.

 

Wie entsteht der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Es ist bei jeder Form der Pflegebedürftigkeit erforderlich, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ein Gutachten darüber ausstellt, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger beziehungsweise dauerhaft besteht, um einen Anspruch zu erhalten.

Dabei ist es unerheblich, ob körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen oder eine Kombination dieser drei Faktoren zur Pflegebedürftigkeit geführt haben.

Haben Sie Fragen zum Thema Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Dann rufen Sie uns an unter 05139/895816 – wir können Ihnen helfen, Anträge zu stellen oder einschätzen, ob sie andere zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen können

 

Vermindert sich das Pflegegeld für die Angehörigen, wenn eine Pflegesachleistung benötigt wird?

Kurz und knapp: Ja. In Anspruch genommene Sachleistungen werden durch die Pflegekassen prozentual vom Pflegegeld abgezogen, was an die Angehörigen ausgezahlten wird. Wir stimmen vorab mit Ihnen gemeinsam einen Pflegeplan ab und einigen uns über die Kosten, die dabei entstehen. Sobald wir diese Leistungen  und Einsätze erbracht haben, rechnen wir selbst am Ende des Monats mit ihrer zuständigen Pflegekasse ab.

Diese Sachleistungen werden von den Pflegekassen immer zuerst ausgezahlt. Liegt dieser Betrag allerdings unter der Summe, die einem pflegenden Angehörigen in Form von Pflegegeld zusteht, dann wird der Restbetrag an Pflegegeld danach generell von der Pflegekasse direkt an den Versicherten ausgezahlt. Das nennt sich dann Kombinationsleistung. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob es sinnvoll ist, die Pflege selbst komplett zu übernehmen, teilweise zu übernehmen oder aber vollständig von einem Pflegedienst übernehmen zu lassen.

 

Mit der richtigen Unterstützung ist der Alltag leichter zu bewältigen

 

Dennoch ist es allemal sinnvoll darüber nachzudenken, welche Unterstützung Sie bekommen können – um nicht nur Ihren Angehörigen optimal betreut zu wissen, sondern Sie auch selbst auf Ihre eigene Gesundheit achten sowie Ihrer Beschäftigung nachgehen können.

 

 

Wer entscheidet über die Höhe der Sachleistungen für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst?

Bei den Leistungen der Pflegekassen für die Pflege werden verschiedene Pflegegrade unterschieden. Außerdem gibt es zusätzlich Leistungen bei Verhinderung der privaten Pflegeperson sowie zusätzliche Betreuungsleistungen.

Die Höhe dieser Leistungen wird kontinuierlich neu angepasst. Sie können über die genaue Höhe grundsätzlich genaue Auskünfte bei der zuständigen Krankenkasse erhalten. Gerne können wir Ihnen in einem individuellen Gespräch  Auskunft darüber geben, wie hoch das Pflegegeld, die Sachleistungen und alle weiteren möglichen Leistungen durch die Pflegekasse sind.

Als Pflegedienst mit professionellen Pflegeberatern bringen wir viel praktische und fachliche Erfahrung mit und helfen Ihnen, alle Fragen in Bezug auf das komplizierte Thema Pflegesachleistung zu klären. Sie können sich deshalb sowohl über unsere E-mail-Adresse   als auch telefonisch über unsere Telefonnummer 05139-895816 mit uns in Verbindung setzen.

1 Antwort
  1. Alex Finsterbusch
    Alex Finsterbusch sagte:

    Als Vollzeitangestellter, der sich um einen pflegebedürftigen Vater kümmert, fand ich diesen Artikel sehr hilfreich. Die Möglichkeit, Pflegegeld zu erhalten und gleichzeitig einen Teil der Pflege durch einen Pflegedienst abdecken zu lassen, war eine Erleichterung. Es ist gut zu wissen, dass es Unterstützung gibt, ohne die Pflege meines Vaters vollständig abgeben zu müssen.

    Antworten

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