Was genau versteht man unter Pflegezeit?
Es ist eine der häufigsten Fragen, die sich Angehörige stellen, sobald die Pflege der eigenen Eltern oder nahen Bekannten plötzlich in das eigene Leben tritt.
Wie soll ich das bloß mit meinem Alltag vereinbaren?
Allzu oft sind Angehörige in dieser Situation überfordert, üben sie doch meist selbst einen Vollzeitjob aus und haben eine eigene Familie mit häufig kleineren Kindern, um die sich gekümmert werden muss. Nicht zu vergessen die enorme psychische Belastung unter der Angehörige stehen, wenn sie durch einen Unfall oder eine unerwartete Krankheit überraschend und unerwartet mit der Thematik der Pflege konfrontiert werden.
In solch einer akuten Notlage hilft nur Entlastung – und die gibt es in Form einer staatlichen Unterstützung; der Pflegezeit.
Auch wir als Team der Ambulanten Pflege Janz möchten unseren Beitrag leisten, Angehörige in solch schwierigen Zeiten einen Überblick zu verschaffen und sie durch Informationen zu orientieren sowie zuversichtlich zu stimmen. Im Folgenden möchten wir deshalb erklären, was genau sich hinter der „Pflegezeit“ verbirgt.
Sie möchten Ihre Fragen lieber in einem persönlichen Gespräch mit uns klären oder sich telefonisch bei uns erkundigen? Gerne können Sie uns unter 05139/895816 erreichen. Wir sind von Montag bis Freitag von 8-13.00 Uhr für Sie da.
Die Pflegezeit soll es Angehörigen ermöglichen, sofort oder für die ersten Monate die Pflege zu übernehmen, auch wenn sie eigentlich arbeiten. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, ganz egal ob sie in Voll- oder Teilzeit angestellt sind, von zu hause aus arbeiten oder sich in einer Ausbildung befinden.
Die gesetzliche Möglichkeit zur Pflege soll verhindern, dass man als Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgeben muss oder gekündigt werden kann. Jedoch ist sie nur in begrenztem Rahmen finanziell abgesichert.
Ein wichtiger Unterschied liegt in der Art der „Auszeit“ bei der Arbeit. Auf der einen Seite gibt es die akute Pflege in den ersten zehn Tagen – beispielsweise nach einem Unfall oder dem Ausfall einer anderen Pflegeperson. Auf der anderen Seite gibt es auch langfristige Pausen, sodass für bis zu sechs Monate die Pflege übernommen werden kann.
Wir möchten Ihnen im Weiteren beide Varianten vorstellen und auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen.
Die Notfallpflege: 10 Tage Pflegezeit
Das Gesetz sieht eine Notfallpflege vor, wenn ein Angehöriger verunglückt, plötzlich pflegebedürftig wird oder eine bisherige Pflege wegfällt. In den zehn Tagen soll so unter anderem die Organisation der langfristigen Pflege garantiert werden. Für diese Zeit gibt es die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Dies muss unverzüglich nach Bekanntwerden der Situation bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden.
Das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt zu einem Teil den Verdienstausfall. Außerdem ist man während der zehn Tage weiterhin durch Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Das unterscheidet die „Notfall“-Pflegezeit von der langfristigen Pflegezeit.
Sechs Monate Pflege
Wer einen Angehörigen für längere Zeit pflegen will, kann dafür bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt werden. Hiermit möchte man kurzzeitig Pflegebedürftigen ermöglichen, in dieser Zeit von den eigenen Angehörigen gepflegt zu werden. Das betrifft vor allem auch Kinder und Jugendliche.
Da mehrere Angehörige nacheinander jeweils sechs Monate Pflegezeit beantragen könnten, könnte der Betroffene somit auch länger versorgt werden.
Jedoch ergibt sich hieraus eine wichtige Einschränkung: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass sie während dieser Zeit weder kranken-, pflege- noch arbeitslosenversichert sind.
Es gibt jedoch die Option, zum finanziellen Ausgleich einen zinslosen Kredit aufnehmen. Dieser wird dann nach Wiederaufnahme der Arbeit in Raten ausgezahlt. Ein „Zubrot“ kann die zu pflegende Person von ihrem Pflegegeld bezahlen.
Des Weiteren darf man als Arbeitnehmer langfristig ausfallen, vorausgesetzt im Betrieb sind mehr als 15 Personen beschäftigt (einschließlich aller Teilzeitkräfte).
Außerdem muss ein Arbeitnehmer den Anspruch unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen – er kann sich also nicht im Nachhinein mit Verweis auf die Pflegezeit für sein Fehlen entschuldigen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Pflegezeiten? Gerne beantworten wir diese und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns unter 05139/895816 von Montag bis Freitag von 8-13.00 Uhr.
Ergänzungen zur eigenen Pflege
Eine weitere Einschränkung der Pflegezeit besteht darin, dass jeder Arbeitnehmer die sechs Monate nur einmal beantragen kann. Diese können auch nicht aufgeteilt werden. Wer sich einmal für einen Monat mit Bezug auf die Pflegezeit hat freistellen lassen, kann die übrigen fünf Monate nicht später in Anspruch nehmen.
Deswegen ist es wichtig, sich schon während der Pflegezeit um eine Anschlusspflege zu kümmern.
Das kann neben weiteren Angehörigen auch ein Pflegedienst sein, welcher alle Pflichten übernimmt, sobald der Arbeitnehmer wieder in den Beruf zurückkehrt.
Ein Pflegedienst schon während der Pflegezeit?
Der Angehörige, der in Pflegezeit ist, muss sich hauptsächlich der Pflege widmen. Das bedeutet aber nicht, dass er alles selbst bewältigen muss. Es ist zum Beispiel möglich, für einige Leistungen einen Pflegedienst zu beauftragen.
Auch gegen Ende der Pflegezeit ist es eine gute Idee, den Pflegedienst bereits zu engagieren, um den Patienten bereits mit den neuen Pflegern vertraut zu machen und langsam an die Situation zu gewöhnen.
Voraussetzungen für die Pflegezeit
Nur nahe Angehörige“haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf die Pflegezeit. Darunter fallen:
- Eltern und Großeltern
- Ehe- und Lebenspartner (und Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft)
- Geschwister
- Kinder und Enkel
- Stiefeltern und -kinder
- Schwiegereltern, Schwäger/innen, Schwiegerkinder
Wir haben noch nicht all Ihre Fragen klären können oder sind Sie bereits auf der Suche nach einem Pflegedienst, der Sie unterstützt oder die Pflege übernimmt? Dann melden Sie sich gern bei uns. Sie erreichen uns per Mail an oder telefonisch unter 05139-895816 von Montag bis Freitag 8-13.00 Uhr.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!